Vertragsrecht, Handelsrecht, Handelsgewerbe und Kleingewerbe, Recht der Freien Berufe

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Matur & Ökten & Karayel Keßler Rechtsanwaltskanzlei besteht im Handels- und Vertragsrecht. Unser Team bietet Einzelunternehmern, Kleingewerbebetreibern und Freiberuflern rechtlichen Beistand, den sie bei ihren selbständigen unternehmerischen Tätigkeiten benötigen.

Wir beraten unsere Mandanten bei Gründung ihrer Unternehmen, bei Bestellung eines Unternehmenspfands und bei Übertragung ihrer Unternehmen oder ihrer freiberuflichen Praxen sowie bei Handelsvertretungsfällen.

Für unsere Mandanten erstellen und überprüfen wir regelmäßig nationale und internationale Warenkaufverträge bzw. internationale Warenexport- und -importverträge, Miet- und Leasingverträge sowie Darlehensverträge bei Übernahme eines Kredits.

Auch Franchising-Verträge gehören zu unserem Arbeitsfeld.

Außerdem bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei Freiberuflern (Ärzte, Architekten etc.) Rechtsberatung, wenn sie während der Ausübung ihres Berufes berufsrechtlichen und haftungsrechtlichen Problemen begegnen.