Unternehmenskauf (M&A) und ausländische Direktinvestitionen

Wir bieten unseren Mandanten bei nationalen und internationalen M & A-Transaktionen rechtlichen Beistand.

Unsere Rechtsanwälte begleitet ihre Mandanten während des gesamten M & A-Prozesses, also von vorvertraglichen Verhandlungen und der Unterzeichnung der Absichtserklärung (Letter of Intent) an bis zu der Unterzeichnung und dem Vollzug des Hauptvertrages (signing and closing). Auch bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmenplänen zur Post-Merger-Integration bieten wir unseren Mandanten juristische Unterstützung.

Zu unseren regelmäßigen Leistungen bei M&A-Transaktionen und ausländischen Direktinvestitionen gehören insbesondere:

Rechtsberatung bei Umstrukturierungsmaßnahmen vor Durchführung einer M&A-Transaktion (Spaltungen, Fusionen, Umwandlungen oder Kapitalerhöhungen)

Durchführung von rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen

Aufsetzen von vorvertraglichen Vereinbarungen bei M&A-Transaktionen

Rechtberatung bei Durchführung eines Asset Deals oder Share Deals

Rechtsberatung bei nationalen und internationalen strategischen Partnerschaften (Joint Ventures)

Rechtsberatung von Private-Equity-Firmen bei Private-Equity-Investitionen in der Türkei (Beratung zu Fragen des türkischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts)

Rechtsberatung bei ausländischen Direktinvestitionen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Post-M&A-Streitigkeiten (Post M&A disputes).

Beratung von Start-ups, Business Angels, und Investoren.

Rechtsberatung bei Unternehmenssanierungen und Unternehmenskauf in der Krise und Insolvenz