Ausländerrecht, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und internationaler bzw. ausländischer Schiedssprüche in der Türkei

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und internetionaler bzw. ausländischer Schiedssprüche gehören zu den regelmäßigen Leistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei.

Außerdem bietet Matur & Ökten & Karayel Keßler Rechtsanwaltskanzlei ihren Mandaten, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen, Rechtsberatung bei der Erteilung von studiumsbedingten oder berufsbedingten Aufenthaltserlaubnissen, beim Erwerb von Mobilien und Immobilien in der Türkei und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich bei diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten.

Außerdem können sich Personen, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen und der türkischen Sprache nicht mächtig sind, gerne an uns wenden, wenn sie bei ihrem Türkeiaufenthalt juristischen Beistand brauchen.